21.09.16 Feuerwehrdienstvorschrift 3
Auch die Theorie gehört zum Aufgabenfeld der Jugendfeuerwehr, selbst wenn sie sich nicht bei jedem gleichermaßen erfreut. An diesem Abend wurde Intensiv auf die Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FWDV3) eingegangen. Diese Vorschrift ist eine von insgesamt zehn stück welche die Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz regelt, sprich wer was bei welchem Einsatz/bei welcher Übung zu tun hat.
Hierzu teilten sich alle in dreier-Gruppen auf. Jede Gruppe bekam einen Trupp bzw. eine Position zugewiesen welche sie „studieren“ mussten. Das neu erlernte oder bereits vorhandene Wissen der einzelnen Teams wurde dann am Ende zusammengetragen, sodass jeder über alles Bescheid weiß. In naher Zukunft kann dies auch in die Praxis umgesetzt werden.